Vertragsbeziehungen unserer Energiegenossenschaft

Im Rahmen unserer Photovoltaik-Projekte stehen Entscheidungen und Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern an.

  • Mit dem Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer schließen wir einen Dach- bzw. Freiflächennutzungsvertrag ab.
  • Parallel handeln wir mit Banken möglichst gute Kreditbedingungen aus, die uns das Fremdkapital zur Verfügung stellen.
  • Durch eine statische Stellungnahme stellen wir sicher, dass die geplante Photovoltaikanlage ohne Bedenken installiert werden kann.
  • Vor Beginn der Installation muss uns die Zusage des lokalen Netzbetreibers bzw. Energieversorgungsunternehmens vorliegen.
  • Den Bau des Solarkraftwerks verantwortet ein erfahrener Projektierer und sichert uns mit einem Generalunternehmervertrag optimale Konditionen hinsichtlich Preis, Qualität der Module und Wechselrichter sowie die Kosten für die Installation.
  • Nach Netzanschluss der Anlage wird von einem TÜV-Gutachter ein technisches Gutachten angefertigt.
  • Außerdem schließen wir für die Anlage mit unserem Betriebsführer einen Vertrag zur technischen Betriebsführung ab.
  • Ein weiterer Vertrag sichert die kaufmännische Verwaltung des Projekts ab.
  • Alle versicherbaren Risiken decken wir mit entsprechenden Versicherungsverträgen ab, wie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung, Elektronik-Versicherung und Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung.