Genossenschaftsanteile: Vermögensanlage ohne Prospektpflicht

Im deutschen Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG) wurde festgelegt, dass Vermögensanlagen nicht ohne einen Prospekt, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvor gebilligt hat, öffentlich angeboten werden dürfen. Anleger, die den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Energiegenossenschaft wie der Consilium Erneuerbaren Energien eG in Betracht ziehen, möchten wir in diesem Zusammenhang auf die im §2 des VermAnlG festgelegte Ausnahmeregelung hinweisen:

Für Genossenschaften, somit auch für Energiegenossenschaften wie die Consilium Erneuerbare Energien eG sind die Paragraphen 6 bis 26 des VermAnlG nicht anzuwenden. Die Bundesregierung hat 2004 die Ausnahme von der Prospektpflicht damit begründet, dass Genossenschaften umfassend von Prüfungsverbänden kontrolliert werden, Die Prüfungsverbände wiederum unterliegen selbst strengen Qualitätskontrollen und stehen zudem unter staatlicher Aufsicht. Dem Anlegerschutz wird somit ausreichend Rechnung getragen und eine zusätzliche Prospektpflicht sei nicht erforderlich.

Die Consilium Erneuerbare Energien eG wird jährlich durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Unsere Mitgliedschaft in diesem Verband, dem auch die Volks- und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, stellt sicher, dass unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit unserer Geschäftsführung den strengen gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen.