Bundesverfassungsgericht läutet Paradigmenwechsel ein: Klimaschutz dringlich

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass wir nicht weiter auf Kosten der kommenden Generationen leben können. Die Regierung wird aufgefordert, die Klimaschutzziele nachzubessern.

Vorstand der Consilium Erneuerbare Energien eG Erol Kiris: „Im Grundgesetz ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verankert. Nach Auffassung der obersten Richter lässt sich daraus ein Recht auf einen entschlossenen Klimaschutz ableiten.“

Junge Aktivisten der Bewegung Fridays For Future hatten geklagt, weil sie sich durch die bisherigen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt fühlen. Sie sind der Meinung, dass hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschoben würden. Diese Verschiebung zuungunsten der Freiheit nachfolgender Generationen sei ungerecht und Klimaschutz dürfe nicht auf die nächste Generation abgewälzt werden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten, dass ohne eine Kurskorrektur die Maßnahmen nach 2030 immer drastischer werden müssten und dadurch jegliche Freiheit der Menschen potentiell gefährdet werde.

Matthias Wörmann, Vorstand: „Die Politik ist nun gefordert, die Klimagas-Emissionen einzuschränken und schließlich auf Null zu senken. Das Urteil wird allerdings kurzfristig zu höheren CO2-Preisen führen. Eine Entlastung der Bürger soll erreicht werden, indem man die EEG-Umlage streicht.“

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